Eigene Ermittlungen dienen zur Identifizierung von Schutzrechtsverletzungen und zur Beweissammlung als Vorbereitung für Verletzungsklagen oder andere Durchsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus erlangen eigene Ermittlungen eine immer größere Bedeutung für die Kontrolle internationaler Lieferketten und Compliance im Unternehmen.
Die Identifizierung von Schutzrechtsverletzungen (welcher Täter? Welche Tathandlung? Welcher Schaden?) und die Beweissammlung als Vorbereitung für z.B. Marken- oder Patentverletzungsklagen in China sind erfahrungsgemäß kompliziert. In Kooperation mit Partnern in China kann ich diese Ermittlungen für deutsche Unternehmen planen und koordinieren.
Sie möchten wissen, wie Sie eine Patentverletzung nachweisen können, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Ihr Patent verletzt?
Grundsätzlich muss derjenige, der Ansprüche gegen einen Patentverletzer durchsetzen will, die Patentverletzung beweisen. Ist die Beweisbeschaffung nicht möglich, kann der Patentinhaber in Deutschland einen patentrechtlichen Besichtigungsanspruch gegen den mutmaßlichen Patentverletzer geltend machen. In China existiert zwar auch ein Beweissicherungsverfahren, das aber in der Gerichtspraxis noch nicht so etabliert ist wie in Deutschland. Deshalb muss der Kläger grundsätzlich alle Tatsachen beweisen, die seine Klage stützen. Ermittlungen dienen dem Kläger zur Beweissicherung. Ein Testkauf beim Beklagten steht häufig am Ende eigener Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung.
Ein Unternehmen hält ein wichtiges Patent in seiner Industrie. Es hat den Verdacht, dass ein großer Konkurrent in China patentverletzende Produktkopien herstellt und günstiger an wichtige Kunden verkauft. Das Unternehmen entscheidet, den Konkurrenten wegen Patentverletzung in China zu verklagen. Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung und zur Beweissicherung führen zu einem Fälschernetzwerk aus mehreren Unternehmen.