Wie können Sie Ihre Produktnamen und Ihren Firmennamen in China schützen?
Firmenname, Kernmarke des Unternehmens und Produktnamen können als eingetragene Marke in China geschützt werden.
Ein Unternehmen meldet bereits vor ersten Gesprächen mit Partnern oder vor der Teilnahme an einer Messe oder vor Unternehmensgründung / Unternehmensbeteiligung in China seine Kernmarke in China als Marke an.
Was können Sie gegen eine bösgläubige Markenanmeldung in China machen?
Der Schutz gegen bösgläubige Markenanmeldungen ist in China deutlich besser geworden. Das Markenamt kann Anmeldungen wegen Bösgläubigkeit zurückweisen und Betroffene können Markenwiderspruch oder Markenlöschung erreichen. Am effektivsten ist aber vorbeugender Schutz durch eine rechtzeitige eigene Markenanmeldung in China.
Ein Unternehmen muss entdecken, dass seine chinesische Markenanmeldung aufgrund einer identischen älteren Markenanmeldung für ein chinesisches Unternehmen zurückgewiesen wird. Der Markenwiderspruch gegen die ältere Markenanmeldung ist erfolgreich, weil das deutsche Unternehmen beweisen kann, dass das Management des chinesischen Unternehmens bei Markenanmeldung bösgläubig war.
Benötigen Sie zusätzlich Markenschutz in chinesischen Schriftzeichen, nachdem Sie bereits Markenschutz für Ihre internationale Kernmarke (bestehend aus lateinischen Buchstaben) in China haben?
Markenregistrierung in lateinischen Buchstaben bietet keinen Markenschutz für die entsprechende Produktmarke in chinesischen Schriftzeichen. Deshalb ist es wichtig, die Produktmarke auch in chinesischen Schriftzeichen zu registrieren.
Ein Sportartikelhersteller vertreibt Sportschuhe unter seiner Marke in China. Eines Tages muss er feststellen, dass ein chinesischer Konkurrent für sich die Eintragung der Marke des Sportartikelherstellers in chinesischen Schriftzeichen erlangt hat. Der chinesische Konkurrent beginnt mit dem Vertrieb von Sportschuhen unter Verwendung der chinesischen Marke. Gleichzeitig verklagt er den ausländischen Sportartikelhersteller und erreicht, dass dieser den Vertrieb seiner Sportschuhe unter Verwendung der Marke in chinesischen Schriftzeichen einstellen und Schadensersatz zahlen muss. Der ausländische Sportartikelhersteller hätte dies durch rechtzeitige Anmeldung seiner Marke unter Verwendung chinesischer Schriftzeichen verhindern können.
Wie können Sie Ihre Technologie in China schützen?
Technische Erfindungen können als Erfindungspatent oder Gebrauchsmusterpatent geschützt werden, Mikrochips haben Halbleiterschutz. In vertraglichen Beziehungen muss Technologieschutz auch im Vertrag mit dem Partner berücksichtigt werden.
Ein Unternehmen macht technische Erfindungen und meldet diese im Rahmen seiner internationalen Patent-Strategie als PCT-Patente an. Das PCT-System (Patentkooperationsvertrag) ist auch ein guter Weg, die Patente in China anzumelden.
Sie möchten wissen, ob Sie bis zur Erteilung des Erfindungspatents in China bereits Schutz vor Übernahme der technischen Merkmale Ihres Patents durch Dritte erhalten können?
Ja, durch eine Doppelanmeldung der Erfindung als Erfindungspatent und als Gebrauchsmusterpatent in China können Sie bis zur Erteilung des Erfindungspatents bereits schnellen Schutz durch das Gebrauchsmusterpatent in Anspruch nehmen.
Ein Unternehmen meldet am gleichen Tag für die identische Erfindung ein Erfindungspatent und ein Gebrauchsmusterpatent in China an. Das Gebrauchsmusterpatent wird nach kurzer Zeit erteilt. Aus dem Gebrauchsmusterpatent kann das Unternehmen bereits gegen Patentverletzer gerichtlich vorgehen.
Wie können Sie eine Lieferbeziehung mit einem Lieferanten aus China eingehen und und Ihre Geschäftsgeheimnisse schützen?
Schutz durch Vertrag und Wettbewerbsrecht
Ein Unternehmen hat Know-how zum optimierten Einsatz seiner Produktionsanlagen gesammelt. Um sein Know-how zu schützen, enthalten seine Arbeitsverträge strenge Geheimhaltungspflichten für die Mitarbeiter. Darüber hinaus hat das Unternehmen intern auch praktische Schutzmaßnahmen getroffen.
Wie können Sie eine Lieferbeziehung mit einem Lieferanten aus China eingehen und Ihre Marken schützen?
Schutz durch Registermarke in China und Klauseln im Liefervertrag.
Ein Unternehmen hat einen potenziellen Lieferanten in China gefunden. Dieser Lieferant soll auf den zu liefernden Waren bereits die Marke des deutschen Unternehmens aufbringen. Vor Beginn der Vertragsverhandlungen beantragt das deutsche Unternehmen bereits Markenschutz in China. Im Lieferantenvertrag verpflichtet sich der Lieferant unter Androhung einer Vertragsstrafe zum Schutz der Marke des deutschen Unternehmens.
Sie möchten einen eigenen Vertrieb in China aufbauen (online / stationär) oder mit einem Vertriebspartner zusammenarbeiten und Ihr geistiges Eigentum schützen?
Ihr geistiges Eigentum schützen Sie vorab durch Registrierung aller relevanten Schutzrechte in China und parallel durch vertraglichen Schutz inkl. Vertragsstrafe und Wettbewerbsverbot für Vertriebspartner.
Ein Lebensmittelhersteller möchte mit einem Partner einen Vertrieb in China aufbauen. Vorab prüft das Unternehmen welche Schutzrechte (insbesondere Marken + Design) in China erforderlich sind und reicht Schutzanmeldungen ein. Im Vertriebsvertrag verpflichtet sich der Vertriebspartner zum Schutz der Markenrechte des deutschen Unternehmens.
Sie möchten einen eigenen Online-Shop auf einer chinesischen Handelsplattform (Alibaba & Co.) eröffnen und Ihr geistiges Eigentum gegen Produktpiraten schützen?
Registrierung aller relevanten Schutzrechte in China und Einrichtung eines Online-Markenschutzsystems
Ein Automobilzulieferer hat weltweit zahlreiche Vertriebspartner, die auch über Online-Handelsplattformen verkaufen. Gleichzeitig bemerkt der Automobilzulieferer für einzelne Produkte einen Umsatzrückgang und viele Plagiate im Internet. Durch den Aufbau eines Online-Markenschutzsystems gelingt es, den Anteil der online verkauften Plagiate deutlich zu reduzieren und die eigenen Umsätze zu steigern.